Das Bundesjustizministerium hat dem Bundesverfassungsgericht eine Statistik[1] (/images/Bundesregierung_Schreiben_2008-08-22_1-BvR-256-08.pdf)
vorgelegt, derzufolge von Mai bis Juli 2008 in 934 Strafverfahren
anlasslos gespeicherte Telekommunikationsverbindungs- und
-positionsdaten abgefragt wurden. Die Statistik lässt allerdings nicht
auf einen Bedarf nach solchen Daten schließen, weil
Strafverfolgungsbehörden Vorratsdaten nicht erst anfordern, nachdem der
Zugriff auf ohnehin gespeicherte Ab...
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